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Verpackung & Batteriegesetz


Hinweis für private Endverbraucher

Hinweis auf Beteiligung am Befreiungssystem der Landbell AG

"Hinsichtlich der von uns erstmals mit Ware befüllten und an private Endverbraucher abgegebene Verkaufsverpackungen hatsich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten nach § 6 VerpackV dem bundesweittätigen Rücknahmesystem der Landbell AG, Mainz, (Kundennummer: 4142144) angeschlossen. Weitere Informationen findenSie auf der Website der Landbell AG."

Hinweis auf Teilnahme am Sammel- und Verwertungssystem der Landbell Austria GmbH

"Hinsichtlich der von uns in Umlauf gebrachten lizenzpflichtigen Verpackungen, hat sich unser Unternehmen zur Sicherstellung der Erfüllung unserer gesetzlichen Pflicht nach § 13 g Abs 2 AWG dem bundesweit tätigen Sammel- und Verwertungssystem der Landbell Austria GmbH angeschlossen. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Landbell Austria GmbH."

Unsere Hinweispflicht nach dem Batteriegesetz

Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll. Sie können gebrauchte Batterien unentgeltlich an unserem Versandlager zurückgeben. Sie sind als Verbraucher zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.

Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen:

  • "Cd" steht für Cadmium
  • "Hg" steht für Quecksilber
  • "Pb" steht für Blei

Die Symbole stehen für Cadmium (Cd), wenn mehr al 0,002 Masseprozent, Quecksilber (Hg), wenn mehr als 0,0005 Masseprozent und Blei (Pb), wenn mehr als 0,004 Masseprozent enthalten sind.

Da die Entsorgung von Altbatterien über den Hausmüll gesetzlich verboten ist, helfen Sie die Umwelt vor schädlicher Belastung zu schützen und geben die Altbatterien in der Verkausfstelle ab.